Die Anmeldung für die standesamtliche Eheschließung erfolgt stets über das Standesamt Ihres Wohnsitzes oder in der Umgebung zum Beispiel von Hof, Münchberg und Kronach, unabhängig davon, ob auch an diesem Standesamt geheiratet wird. Frühestmöglicher Zeitpunkt dafür ist sechs Monate vor dem Termin. Gesetzliche Voraussetzung für die Hochzeit ist die Volljährigkeit der Brautleute. Ausnahmen sind möglich, wenn ein entsprechender Antrag von den Eltern an das Familiengericht gestellt wird, z. B. wenn die Braut schwanger ist und nicht bis zur Volljährigkeit warten möchte. Allerdings dürfen zum Zeitpunkt der Trauung nicht beide Partner minderjährig sein.
Bei der Heirat mit einem Ausländer sind außerdem die Gesetze zu berücksichtigen, die im Herkunftsland des Partners gelten und die entsprechenden Papiere und Genehmigungen einzuholen. In diesem Fall sollten Sie für die Organisation der Hochzeit mehr Zeit einplanen. Wichtig ist, dass diese Dokumente bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen.
Die meisten Brautpaare heiraten in ihrem Wohnort, in welchem auch alle Unterlagen eingereicht werden müssen. Für den Fall, dass sich das Wunschstandesamt in einer anderen Stadt befindet, muss trotzdem im Heimatort die Anmeldung inklusive aller Formalitäten erfolgen, die Beamten leiten dann die Papiere und Formulare weiter.
Für die Anmeldung der Hochzeit ist es erforderlich, den Personalausweis oder den Reisepass vorzulegen. Beide Partner müssen gemeinsam bei der Anmeldung der Hochzeit zugegen sein. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der jeweiligen Eltern ist ebenso vorzulegen. Besonderheiten ergeben sich noch, wenn Kinder des Paares existieren, Sie schon einmal verheiratet waren oder akademische Grade ins Heiratsregister eingetragen werden sollen.
Aus der Zeit des so genannten «Aufgebots†stammt der Brauch, Trauzeugen zu benennen. Bis 1998 war es vorgeschrieben, dass eine Hochzeit öffentlich angekündigt und im Standesamt ausgehängt wurde. Der Grund dafür war, dass gegen die Heiratsabsicht von Anderen Einspruch erhoben werden konnte.
Heute ist die Anwesenheit von Trauzeugen nicht mehr vorgeschrieben, aber eine schöne Tradition während der Trauung und ein großer Vertrauensbeweis ist es trotzdem, enge Freunde, Geschwister oder andere Verwandte um diesen Dienst zu bitten. Voraussetzung dafür ist, dass der Trauzeuge volljährig ist und über einen gültigen Personalausweis verfügt.
Für diejenigen, die nur standesamtlich heiraten wollen, stellt die Eheschließung den offiziellen Höhepunkt des Hochzeitstages dar und sie wünschen sich eine schöne und festliche Zeremonie. Die Standesbeamten sind während der Trauung darauf eingestellt und werden in Absprache mit dem Brautpaar auch auf Wünsche eingehen, die sich im Rahmen der Möglichkeiten ergeben.
Die Eheschließung dauert meistens eine halbe Stunde. Eine musikalische Umrahmung ist dabei möglich, ob nun mit CD-Player oder live aufspielenden Musikern.
Freunde und Verwandte können nach der Zeremonie vor dem Standesamt das Brautpaar noch mit gelungenen Aktionen überraschen.
Seit einigen Jahren setzt sich immer mehr der Trend durch, die Heirat nicht nur als einen formellen Akt in sachlicher Atmosphäre zu betrachten, sondern das Besondere dieser Zeremonie zu unterstreichen. Die standesamtliche Eheschließung hat für die Eheschließung als Festakt an Bedeutung gewonnen, deshalb kommen viele Standesämter diesem Bedürfnis nach Erlebnischarakter der Hochzeit nach und stellen attraktive und auch ungewöhnliche Räumlichkeiten zur Verfügung. Für diese speziellen Angebote werden zusätzliche Gebühren erhoben.
Bisher galt: Heiraten ohne Standesamt geht nicht, denn seit 1876 wurde eine ausschließlich kirchliche Hochzeit nicht als gültig anerkannt. Ab 1. Januar 2009 ist auch möglich, nur kirchlich in den Stand der Ehe zu treten. Somit stehen eine kirchliche Hochzeit und eine staatliche Eheschließung unabhängig nebeneinander. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für nicht standesamtlich geschlossene Ehen familienrechtliche Nachteile entstehen, so entfallen zum Beispiel Unterhalt, Erbrecht, Steuerfreibetrag und Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe und es gibt keinen Zugewinnausgleich. Für Fragen sollten Sie sich an die entsprechenden kirchlichen Stellen in Hof und Umgebung wenden.
Eine kirchliche Hochzeit, ob nun evangelisch oder katholisch, ist immer mit großer Feierlichkeit verbunden. Das Orgelspiel und das Glockengeläut stimmen alle Anwesenden auf diesen ganz besonders ergreifenden Anlass ein. Gebet und Gesang sind immer Bestandteil einer solchen religiösen Zeremonie.
Am Anfang der geplanten kirchlichen Hochzeit steht ein Traugespräch mit dem Pfarrer der ausgewählten Kirche. In diesem Gespräch wird der Ablauf der Trauzeremonie geklärt und der Pfarrer spricht mit dem Brautpaar über die Bedeutung der christlichen Ehe. Einige Begebenheiten aus Ihrem Leben und der gemeinsame Weg als Ehepaar sollen bei dieser Unterhaltung zur Sprache kommen und als Grundlage für den ganz persönlichen Traugottesdienst dienen. Als Basis für die Predigt dient der ausgewählte Trauspruch. Auch Einzelheiten der Zeremonie können Sie an dieser Stelle klären, z. B. wie soll der Ein- und Auszug aus der Kirche gestaltet werden oder wofür die Kollekte eingesetzt wird.
Eine evangelische Trauung beginnt zumeist mit Bibelworten aus dem alten oder neuen Testament. Nach dieser Predigt fragt der Pastor das Brautpaar, ob es gewillt ist, eine evangelische Ehe zu führen und danach werden die Ringe gesegnet. Der Ringtausch und die Segnung des Paares sind die Höhepunkte des Traugottesdienstes.
Voraussetzung für eine kirchliche Heirat ist die Mitgliedschaft einer der Partner in der Kirche. In diesem Fall können Sie einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung feiern, wenn der nichtchristliche Partner ausdrücklich zustimmt und erklärt, den Glauben des Partners, der Partnerin zu achten und auch bei der Erziehung der Kinder nicht zu behindern. Die Segnung durch den Pfarrer erhalten eigentlich nur getaufte Paare, es gibt aber mitunter auch Ausnahmen für Nichtchristen.
Bei einer katholischen Trauung muss ein evtl. ungetaufter Partner beim jeweiligen Bischof um Dispens bitten, das bedeutet, dass er per Unterschrift erklärt, eine katholische Lebensgemeinschaft zu führen und die Kinder im katholischen Glauben erziehen zu wollen.
In der katholischen Kirche können die Brautpaare wählen zwischen einer Messe, an die sich die Eucharistiefeier anschließt oder einem Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier. Der Pfarrer begrüßt das Brautpaar und alle Anwesenden mit einer liturgischen Eröffnung. Nach der Predigt werden Braut und Bräutigam von ihm gefragt, ob sie zur christlichen Ehe, Treue und Liebe bereit sind und ihre Kinder im christlichen Glauben erziehen wollen. Es erfolgt eine Segnung der Trauringe, die zuvor in der Sakristei gemeinsam mit der Traubescheinigung abgegeben worden sind sowie der Ringwechsel. Die Segnung des Paares schließt die Zeremonie ab. Bei einer katholischen Trauung sind zwei Trauzeugen erforderlich.
Ökumenisch heiraten können Paare, die unterschiedlichen Konfessionen angehören. Bei einer Trauung dieser Art findet entweder die evangelische Zeremonie im Beisein eines katholischen Pfarrers in einer evangelischen Kirche statt oder umgekehrt der evangelische Pastor leistet Beistand bei der katholischen Trauung.
Laut Kirchenrecht muss die Trauung bei einer der beiden Konfessionen stattfinden, die Federführung übernimmt jeweils der Pfarrer, in dessen Kirche die Zeremonie stattfinden soll. Bei diesem Geistlichen meldet sich das Brautpaar zuerst. Im Traugespräch, an dem beide Pfarrer teilnehmen, wird die entsprechende Genehmigung für eine ökumenische Trauung erteilt. Ähnlich verhält es sich, wenn einer der Partner Mitglied einer Freikirche ist.
Eine freie Trauung ist eine alternative Form der Heirat für Menschen, die sich mit kirchlichen Ritualen schwer tun und trotzdem von einem freiberuflichen Theologen getraut werden möchten.
Eine Arbeitsgemeinschaft Freier Theologen bietet diese Möglichkeit zu Heiraten im ganzen Raum Deutschland an. Zeit und Ort können vom Brautpaar nach Wunsch festgelegt werden, z. B. sogar in einem Kirchengebäude. Empfehlenswert ist diese besondere Form der Hochzeit für Brautpaare, die nicht in einer bestimmten Gemeinde beheimatet sind oder wenn einer der Partner bzw. beide aus der Kirche ausgetreten sind. Das gilt auch für geschiedene Paare und diejenigen, die überkonfessionell heiraten wollen.
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